Mit der neuen Änderung der Thüringer SARS-Cov-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung vom 21.01.22:
gibt es keine Modifizierung beim Betrieb von Schwimmbädern - in Thüringen!
MONTAG BIS FREITAG
08:00 - 22:00 Uhr
SA, SO UND FEIERTAGE
09:00 - 22:00 Uhr
SAUNA TÄGLICH
11:00 - 22:00 Uhr
Schul- und Vereinsschwimmen erlaubt; Kurse starten nach Wiedereröffnung; Kindergartenschwimmen untersagt
Mit der neuen Änderung der Thüringer SARS-Cov-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung vom 21.01.22:
gibt es keine Modifizierung beim Betrieb von Schwimmbädern - in Thüringen!