Donnerstag, 18.11.2021

Umsetzung der 2G-Regel ab 19. November 2021

Aufgrund der aktuellen Lage im Landkreis greift auch für unser Badehaus die 2G-Regel. Dies bedeutet, dass wir nur noch geimpfte oder genesene Personen den Zutritt gewähren können.

Für Kinder gilt die 2G-Regel nicht, bei asymptomatischen Kindern ab 6 Jahren sowie Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres reicht ein negativer Antigenschnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder der Nachweis der Teilnahme am verbindlichen Testkonzept in Schulen aus.

(Grundlage ist die Allgemeinverfügung des Landkreises vom 17.11.21.)

Bitte habt Verständnis dafür, dass wir diese Regelungen umsetzen.

 

Allgemeinverfügung: https://landkreis-nordhausen.de/files/landkreis-nordhausen/uploads/allgemeinverfuegungen/2021/av-17-11-2021.pdf

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