Für Kinder gilt die 2G-Regel nicht, bei asymptomatischen Kindern ab 6 Jahren sowie Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres reicht ein negativer Antigenschnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder der Nachweis der Teilnahme am verbindlichen Testkonzept in Schulen aus.
(Grundlage ist die Allgemeinverfügung des Landkreises vom 17.11.21.)
Bitte habt Verständnis dafür, dass wir diese Regelungen umsetzen.
Allgemeinverfügung: https://landkreis-nordhausen.de/files/landkreis-nordhausen/uploads/allgemeinverfuegungen/2021/av-17-11-2021.pdf