Mittwoch, 03.11.2021

Umsetzung der 3G-Regel ab 4. November 2021

Auf der Grundlage der aktuellen Allgemeinverfügung des Landkreises Nordhausen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ändern wir unsere Zugangsbedingungen

Bild von Pixabay

Aufgrund der aktuellen Lage im Landkreis greift auch für unser Badehaus die 3G-Regel. Dies bedeutet, dass wir nur noch geimpfte, getestete oder genesene Personen den Zutritt gewähren können. Weitere Ausnahmen sind Kinder unter 6 Jahren oder Vorschulkinder sowie Schulkinder mit dem regelmäßigen Testnachweis. (Grundlage ist die Allgemeinverfügung vom 03.11.21. Sie ist zunächst bis zum 24.11.2021 in Kraft.)

Vor Ort dürfen Selbsttests durchgeführt werden. Diese können mitgebracht oder auch käuflich bei uns erworben werden. Unsere Gäste müssen vor Ort ein Informationszettel am Testtisch im Kassenbereich ausfüllen und den Test vor der Tür (Behindertenaufzug) vornehmen. Der Test muss dem Kassierer vorgezeigt und der Informationszettel abgeben werden.

Da durch die Zugangsregelungen allen Gästen weiterhin die Bad- und Saunanutzung ermöglicht wird, gibt es keine Sonderregelungen für Clubmitgliedschaften, Schwimm- sowie Aquasportkurse.

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